Blankoverordnung in der Physiotherapie
Chancen & Herausforderungen der Blankoverordnung - ein Experten-Interview
Nach mehr als 25 Verhandlungsrunden startete am 1.11.2024 die Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie - zunächst ausschließlich für Indikationen im Bereich der Schulter. Doch was ist im Detail unter der Neuerung zu verstehen und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für niedergelassene Physiotherapiepraxen und Reha-Einrichtungen?
Wir haben unseren Experten Stefan Österreicher von erfolg-praxis gefragt, was er von der neuen Verordnung hält.
In a nutshell: Was ist die Blankoverordnung?
Die Blankoverordnung ist ein erster, wichtiger Schritt für die Physiotherapie hin zu mehr Selbstbestimmung und Verantwortung in der Therapie. Im Rahmen der Blankoverordnung stellt die Ärztin oder der Arzt künftig „nur“ noch die Diagnose – die Physiotherapeut*innen entscheiden anschließend eigenständig über die Art und Dauer der Heilmittel sowie die wöchentliche Frequenz der Behandlung. Somit kann die Therapie freier und mehr im Sinne der medizinischen Bedürfnisse der Patient*innen durchgeführt werden.
Welche Chancen und Risiken siehst du in der neuen Blankoverordnung für Physiotherapeuten in Deutschland?
Die Blankoverordnung ist aus meiner Sicht eine große Chance für die Physiotherapie, da sie endlich die Möglichkeit bietet, die Patient*innen bedarfsgerecht über einen längeren Zeitraum zu versorgen. Bisher war es uns lediglich möglich, nach ärztlicher Vorgabe zu behandeln, was den Fähigkeiten der gut ausgebildeten Therapeut*innen nicht gerecht wird. Nun ist die Zeit gekommen, um die erweiterte Versorgungsverantwortung anzunehmen und zu beweisen, dass man der gestiegenen (Wirtschaftlichkeits-)Verantwortung auch gewachsen ist. Die wirtschaftliche Verantwortung für eine Blankoverordnung liegt jetzt in den Händen der Physiotherapeut*innen und somit ist eine Blankoverordnung für die Ärzte budgetneutral. Bisher ist man an das verordnete Heilmittel gebunden und kann nur mit einer neuen Verordnung das Heilmittel wechseln. Mit der Blankoverordnung kann ich theoretisch jeden Termin das Heilmittel wechseln, sofern dies therapeutisch sinnvoll ist. Davon profitiert in allererster Linie der Patient. Die Therapie wird so effizienter und bedarfsgerechter und auch die Arztpraxen werden entlastet und müssen nicht alle 2–3 Wochen ein neues Rezept für den Patienten ausstellen, da die Blankoverordnung eine Gültigkeit von 16 Wochen ab Ausstellungsdatum hat. Ich bin mir sicher, dass sich die Blankoverordnung etablieren wird und die allermeisten Physiotherapeuten das Thema verantwortungsbewusst und bedarfsgerecht einsetzen werden.
Was hat es mit dem "Ampelsystem" auf sich und wie funktionieren Vergütung & Abrechnung im Rahmen der Blankoverordnung?
Eine Besonderheit der Blankoverordnung ist das sogenannte "Ampelsystem", welches die angewandten Behandlungseinheiten (BE) einer Blankoverordnung zählt und die Vergütung entsprechend der Anzahl in eine "rote" und "grüne Phase" einteilt. Die "grüne Phase" gilt bis zu einer vorgeschriebenen BE-Anzahl, die für "medizinisch-therapeutisch" sinnvoll erachtet wird. Wird dieser vorgegebene Wert überschritten, so erfolgt im Rahmen der "roten Phase" ein Vergütungsabschlag in Höhe von 9%.
Darüber hinaus gibt es mit der Blankoverordnung zwei neue Leistungs- und Vergütungspositionen: die "physiotherapeutische Diagnostik" und die "Bedarfsdiagnostik". Zusätzlich wird der erhöhte Verwaltungsaufwand mit einer weiteren Pauschale vergütet.
Gibt es bei der Umsetzung in der Praxis Stolpersteine, die man im Blick haben sollte?
Ja, tatsächlich gibt es einige Dinge zu beachten, insbesondere die Aufklärung der Patient*innen über den Ablauf einer Blankoverordnung (Gültigkeit, Auswahl und Dauer der Heilmittel, Terminplanung sowie die Höhe und die Zusammensetzung der gesetzlichen Zuzahlung) spielt in meinen Augen eine wichtige Rolle. Zudem ist der Verwaltungs- und Organisationsaufwand bei einer Blankoverordnung im Praxisalltag deutlich größer, jede Praxis sollte sich also vorab gut informieren und sich über die konkrete Umsetzung Gedanken machen. Auch der gestiegenen (Wirtschaftlichkeits-)Verantwortung sollte Rechnung getragen werden. Hier ist wichtig, dass die Blankoverordnung mit Verstand und im benötigten Umfang angewendet wird, um so auch den kritischen Stimmen zu beweisen, dass diese Art der Heilmittelversorgung auch langfristig Potenzial hat und zeitnah noch weitere Diagnosen folgen können.
Wie lange gilt die Regelung und wie könnte es danach weitergehen?
Der neue Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann frühestens nach Ablauf von drei Jahren, erstmals zum 31.10.2027, schriftlich gekündigt werden. Die Vertragsparteien haben sich darauf geeinigt, ab dem 31.12.2025 über die Aufnahme weiterer Indikationen als Blankoverordnung zu verhandeln. Wir können darauf also gespannt sein und optimistisch auf eine erfolgreiche Zukunft in der Physiotherapie blicken …
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